AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rohse- Fahrzeugtechnik e.K., Inh.: Marco Rohse

1. Allgemeines

1.1           Angebote, Kauf- und Lieferungsverträge erfolgen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2           Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben des Angebotes.

1.3           Alle mündlichen Nebenabreden und eventuelle nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Niederlegung. 

1.4           Angebote sind freibleibend, es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung zuzüglich Umsatzsteuer.

1.5           Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB, haben nicht die Unwirksamkeit  aller Klauseln dieser AGB zur Folge.

Bei Vertragsparteien sehen die von der Unwirksamkeit unbetroffenen Klauseln als voll wirksam an.

Anstelle der unwirksamen Klausel, gilt zwischen den Vertragsparteien diejenige als vereinbart, welche der wirtschaftlichen Betrachtung, der unwirksamen Klausel in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommt.

2. Eigentumsvorbehalt

2.1           Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen bestehen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit einem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwerben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle Forderungen, die wir aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Auf Verlangen des Käufers sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.

2.2           Der Käufer ist berechtigt, gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind ihm nicht gestattet.

2.3           Er ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, und zwar mit der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Dem Käufer ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können, er darf z.B. keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung beeinträchtigt oder zunichte macht.

2.4           Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir behalten uns die selbständige Einziehung der Forderungen vor, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges des Käufers. Auf unser Verlangen muss uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die Unterlagen hierzu auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen.

2.5           Werden Schecks oder Wechsel in Zahlung gegeben, so erfolgt eine Begleichung unserer Forderung im Sinne vorstehender Ausführungen erst mit unwiderruflicher Gutschrift der Schecks oder Wechsels. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderem Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann ohne Nachfristsetzung berechtigt, das Betriebsgelände des Käufers zu betreten, die Vorbehaltsware wegzuschaffen, abzusondern oder sonst zu kennzeichnen.

2.6           Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, alle erforderlichen                Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer odereiner Fachfirma ausführen zu lassen, und zwar auf eigene Kosten.

3. Preise

3.1           Die Preise verstehen sich in Brutto und ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzüge zu bezahlen, nicht vereinbarte Abzüge werden nicht anerkannt.

3.2           Unabhängig von dem vereinbarten Preisen werden etwaige am Tage der Lieferung geltende, auf behördliche Anordnung oder Genehmigung beruhende Preiserhöhungen berechnet. Der Auftraggeber ist zu Zahlung dieses Preises verpflichtet, wenn nicht etwa der Verkäufer vor Inkrafttreten der Preiserhöhung die Fertigstellung des Erzeugnisses oder die Versand- und  Abholbereitschaft des Gegenstandes dem Besteller mitgeteilt hatte.

4. Zahlungsbedingungen

4.2           Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit wie Raten in Rückstand     geraten ist.

4.3           Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

4.4           Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.

4.5           Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen bis zur endgültigen Befriedigung aller Forderungen vor, die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage.

4.6           Die Zurückhaltung von Zahlung oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft.

4.7           Forderungen, die der Käufer aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltsgegenstandes erwirbt, gelten mit allen Nebenrechten an den Verkäufer abtreten. Der Käufer hat den Verkäufer von einer Weiterveräußerung und dem Entstehen der Forderung zu unterrichten, wenn der Eigentumsvorbehalt noch wirksam ist.

5. Mängelrüge

5.1           Beanstandungen - Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit während 12 Monate seit Auslieferung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Abholung auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Bei Überschreitung der Frist verliert der Käufer seine Mängelrechte.

5.2           Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachte Schäden (Nachbesserung). Wir behalten uns vor, nach unserer Wahl neu zu liefern, wenn die Nachbesserung fehlschlägt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung.

Für die Nachbesserung eingebauter Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.

Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle  der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. 

Die Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. Die Gewährleistung erlischt weiterhin, wenn eine Überschreitung des nach einschlägigen Bestimmungen des zulässigen Gesamtgewichts, der Achsdrücke oder dem Liefervertrag zugrunde liegende Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird.

5.3           Die allgemeine Verjahrungsfrist für einen Sach -und Rechtsmangel beträgt 12 Monate ab Rechungsdatum, sofern der Käufer Unternehmer ist.

5.4           Ist der Käufer Verbraucher, Beträgt die Verjähringsfrist 24 Monate ab Rechungsdatum, für einen Sach - oder Rechtsmangel.

6. Haftung

6.1           Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund-, wenn wir sie schuldhaft verursacht haben.

Weiterhin beschränkt sich unsere Haftung auf die jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter.

Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderungen des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, insbesondere Mietwagenkosten, entgangener Gewinn, Abschleppkosten und Wageninhalt sowie Ladung. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.

6.2           Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die wir aufzukommen haben, uns unverzüglich schriftlich zu melden.

7. Übernahmebedingungen

7.1           Wir stehen nur für schriftliche Zusicherung gemäß dem Kaufvertrag ein.

8. Rücktritt vom Vertrag

8.1           Wir behalten uns vor, an uns unbekannte Firmen gegen Nachnahme zu liefern oder Vorkasse zu fordern. Wir behalten uns weiterhin vor, die Ausführung eines Vertrages abzulehnen, ohne dass wir verpflichtet sind, hierüber Angaben zu machen. Mangelnde Kreditwürdigkeit oder erkennbare Gefährdung unseres Zahlungsanspruches berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag.

8.2           Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang  der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so können wir dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 7 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen.

Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Lieferung

9.1           Die von uns genannten Lieferfristen sind in jedem Falle unverbindlich. Liefertermine werden von uns ausgeführt, soweit dies von uns im normalen Geschäftsgang verlangt werden kann. Sie sind abhängig von der rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten.

Aus eventuellen Überschreitungen der Lieferfristen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden, insbesondere werden Verzugsschäden, Schadensersatzansprüche oder ähnliche Ansprüche ausgeschlossen.

Wir behalten uns Konstruktions- und Form- Änderungen  während der Lieferzeit vor,  soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich verändert werden.

10. Einkaufsbedingungen des Kunden

10.1          Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer, die von unseren Verkaufsbedingungen abweichen, sind für uns nicht bindend, auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1          Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist Saalfeld/Rudolstadt. Es gilt weiterhin das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Datenschutz

12.1          Wir sind berechtigt, sämtliche zur Auftragsabwicklung benötigten Daten in unserer EDV- Anlage zu speichern.

Zuletzt angesehen